DIE IPS-JUGENDHILFE UG
bietet individualpädagogische Jugendhilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach § 27 SGB VIII (KJHG) an.
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Wir verstehen uns als Ergänzung zur traditionellen Jugendhilfe.
In der Verselbständigungsphase kann eine ambulante Betreuung...
Im Fokus der individualpädagogischen Maßnahmen stehen Kinder/Jugendliche und junge Menschen, die durch besondere Lebenskrisen und durch eine Vielzahl von negativen Lebenserfahrungen geprägt sind. Den Kindern/Jugendlichen fehlen für eine ungestörte und positive Entwicklung zumeist wichtige und notwendige, menschliche Grunderfahrungen, wie verlässliche und dauerhafte Bezugspersonen, Versorgung, Vertrauen etc..
Sie reagieren mit Beziehungsstörungen und Bindungslosigkeit. Ein kleiner überschaubarer Rahmen, in dem eine erwachsene Person, nämlich der Betreuer, dem Kind/Jugendlichen ein Beziehungsangebot macht und ihm zeigen kann, dass er vertrauenswürdig und verlässlich ist, um eine tragfähige Beziehung zu dem Kind/Jugendlichen zu entwickeln und um mit ihm gemeinsam die fehlenden Grunderfahrungen nachzuholen, soll Sinn und Zweck einer individualpädagogischen Maßnahme sein.
Mahatma Gandhi (Führer der indischen Unabhängigkeitsbewegung, Rechtsanwalt, Staatsmann und Reformer, 1869 - 1948)